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Es werden Posts vom Dezember 3, 2019 angezeigt.

VERWAY DIGITAL Die globale Zukunft

CRYPTOWÄHRUNGEN Die Welt verändert sich Von sofortigen Geldtransfers über Dezentralisierung bis hin zu Betrug und Identitätsdiebstahl – die Welt der Krypto sieht so aus, als würde sie ganze Branchen und Unternehmen weltweit auf den Kopf stellen. Die Frage, die sich jeder stellt, ist: Ist es so gut wie es sich anhört? Es gibt viele Vorteile von Krypto Coin und der Blockchain-Technologie: digitale Währung, Sofortüberweisung, dezentrale Anwendungen, Transparenz etc. Alle Technologien sind aus einem bestimmten Zweck heraus entstanden. Je mehr vorhandene Technologien kommunizieren und zu etwas Größerem entwickelt werden, desto mehr Chancen sehen Verbraucher und Unternehmen für zukünftige Technologien. Technologie wird schneller sein, die Fähigkeit haben, mehr zu erreichen, und alles wird rationalisiert, um das Leben leichter zu machen.

Die UCACARD die Lösung für das Bezahlen im Internet von Verway

Sie möchten dabei sein ?  Ihre Prepaid-Karte für VERWAY-Kryptowährungen macht den Einstieg in die Welt der Kryptowährungen (fast) so leicht wie eine Flasche Wasser zu kaufen. Mit nur wenigen Klicks können Sie stolzer Besitzer einer Kryptowährung (UCA COIN) sein. Dies ist für viele Kleinanleger eine ideale Gelegenheit, mit Mikroinvestitionen am Kryptomarkt teilzunehmen. Für €100 erhalten Sie ein Startguthaben von €150* in UCA** und als ein Partner 100 KP und 40 BP obendrauf. Zusätzliche attraktive Pakete und Varianten von 50 bis 10.000 Euro sind exklusiv im Shop erhältlich. Wir verwalten Ihre UCAs kostenfrei für 1 Jahr. *   bis 31.12.2019 ** Der Ausgabepreis ist €0.02 des Warenwerts zum Zeitpunkt des Börsenganges und wird anschließend durch den durchschnittlichen Börsenschlusskurs und die Krypto-Ratingagenturen bestimmt.

Krypto-Verwahrgeschäft fällt unter Bafin-Aufsicht

Deutschland setzt auf Pro-Krypto Die vierte EU-Geldwäscherichtlinie wird im Anschluss des kommenden Jahres in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, sogenannte „Kryptowerte“ als Finanzinstrument in das Kreditwesengesetz (KWG) aufzunehmen. Darüber hinaus wird die Verwahrung von Krypto-Assets als lizenzpflichtige Finanzdienstleistung eingeführt und bedarf somit  einer Genehmigung der Bafin. Hammer-News für die Krypto-Branche: Ohne Bafin-Genehmigung geht ab 2020 gar nichts mehr Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ zugestimmt. Die Gesetzesänderung tritt ab dem 01. Januar 2020 in Kraft und hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Krypto-Branche. Gesetzesänderung: Hammer-News für die Krypto-Branche: Ohne Bafin-Genehmigung geht ab 2020 gar nichts mehr.   Es ist nämlich davon auszugehen, dass es Ende 2020 zu einem “Shake Out” kommt. Dies bedeutet, dass zahlreich...