Pünktlich zum Jahresbeginn tritt das neue Gesetz zum Krypto-Verwahrgeschäft in Kraft. Finanzdienstleistungen mit Krypto-Werten haben somit ihren Weg in das Kreditwesengesetz gefunden. Ab sofort müssen Anbieter digitaler Assets eine Lizenz bei der BaFin beantragen, um ihr Portfolio um Bitcoin & Co. erweitern zu dürfen. Die Gesetzesänderung folgte der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses im November, die eine Streichung des Trennungsgebots vorsieht. Die Verwahrung von Kryptowährungen und Security Token erfolgt dadurch künftig aus der gleichen rechtlichen Einheit. Fazit vom RA Schenk Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sämtliche gewerbliche Handlungen mit Kryptowährungen nach Ansicht der BaFin unter das KWG fallen und erlaubnispflichtig sind. Ein Verstoß gegen das KWG, also ein Handel ohne entsprechende Erlaubnis, stellt einen Straftatbestand dar. Daher sollten im Ergebnis sämtliche gewerbliche Krypto-Projekte, die in Deutschland oder ...
Erfolg mit dem S3-Network Team Germany