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Was geschieht, wenn man seine Kryptogewinne realisieren will ?





Ab 1. Januar 2020 gilt das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie wird das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das KWG aufgenommen. Das vom Gesetzgeber bereits beschlossene Gesetz tritt am 01.01.2020 in Kraft. Unternehmen, die dieses Geschäft dann erbringen wollen, benötigen eine Erlaubnis der BaFin.
Fazit vom RA Schenk

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sämtliche gewerbliche Handlungen mit Kryptowährungen nach Ansicht der BaFin unter das KWG fallen und erlaubnispflichtig sind. Ein Verstoß gegen das KWG, also ein Handel ohne entsprechende Erlaubnis, stellt einen Straftatbestand dar. 
Daher sollten im Ergebnis sämtliche gewerbliche Krypto-Projekte, die in Deutschland oder für Deutsche Kunden geplant werden zuvor rechtlich geprüft werden, da andernfalls ohne Erlaubnis der BaFin betriebene Projekte erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.


Was nun, wenn deine Exange keine Zulassung besitzt?




  • Wenn Gewinne aus der Geldanlage in Kryptowerte auf das Konto der Bank eingehen, dann wird die Bank diese Transaktion als „ungewöhnliche Kontobewegung” einstufen . In so einem Fall muss die Bank prüfen.  Es gibt Geschichten, in denen die Bank ohne Vorwarnung mit der Kündigung des Kontos reagiert hat, als sie erfuhr, dass das Geld aus Krypto-Transaktionen stammen, die keine Zulassung der Bafin haben. Hier kann es helfen, vorab das Gespräch mit der Bank zu suchen, denn natürlich müssen die Banken Gesetze einhalten und Geldwäscherichtlinien umsetzen. Dementsprechend wird die Bank unter Umständen mehr Informationen anfordern und eventuell Verdachtsanzeige stellen. Um Probleme zu vermeiden, sollten Anleger ihre Hausbank vorab über die Höhe der Transaktionen informieren und Rückfragen verlangen, falls Zweifel bestehen. Abgesehen davon möchte die Bank sehen, dass sich ihr Kunde ordnungsgemäß um die Steuer kümmert. Hier kann es helfen, ein Schreiben des Steuerberaters einzureichen, das bezeugt, dass die Einnahmen selbstverständlich dem Finanzamt erklärt werden – eine wichtige Grundlage für die Bitcoin-Steuer.
  • Bitcoin-Steuer: Gewinne dem Finanzamt vortragen
    • Gewinne, die durch Handel und Investment in Kryptowerten erzielt werden, sind steuerpflichtig und müssen dem Finanzamt vorgetragen werden. Je nachdem, wie komplex und umfangreich das Engagement ist, kann die Steuererklärung eine große Herausforderung darstellen. Es reicht nicht, dem Fiskus die Veräußerungsgewinne mitzuteilen und die Adressen der Börsen oder des Finanzdienstleisters zu nennen. Das Amt muss die Möglichkeit haben, den Steuersachverhalt genau zu prüfen. Deshalb muss eine detaillierte Transaktionshistorie vorgelegt werden, die chronologisch aufgearbeitet ist. Bei komplexen Sachverhalten könnte das Hinzuziehen eines Steuerberaters helfen.
    Wichtig : Eine Rechnung für den Kauf der Kryptos mit Steuernummer erhalten!
    • Wie Gewinne aus der Krypto-Geldanlage im Einzelfall besteuert werden, lässt sich nicht pauschal beantworten. Allgemein wird in Deutschland die Fi-Fo-Methode (First-in-First-out-Methode) angewendet. Dabei wird angenommen, dass der jeweils zuerst angeschaffte Kryptowert auch jeweils zuerst wieder verkauft wird. Auf der Basis dieser Annahme und den Aufzeichnungen aller Geschäfte mit Datum und Umrechnungskurs lässt sich die Steuerpflicht berechnen.
    • In Deutschland gibt es zudem eine Sonderregel von deren Existenz jeder Investor wissen sollte. Der Gesetzgeber hat für andere Wirtschaftsgüter (dazu zählen Kryptowerte) in § 23 EStG eine Spekulationsfrist von einem Jahr festgelegt. Demnach sind private Veräußerungsgeschäfte nur steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt. Wenn also ein Investor in Kryptowerte investiert und erst nach Überschreiten der Haltefrist mit Gewinn verkauft, dann ist dieser Gewinn steuerfrei. Gerade für Sparer mit einem langen Anlagehorizont kommt diese Regelung sehr gelegen. 

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