Direkt zum Hauptbereich

Was geschieht, wenn man seine Kryptogewinne realisieren will ?





Ab 1. Januar 2020 gilt das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie wird das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das KWG aufgenommen. Das vom Gesetzgeber bereits beschlossene Gesetz tritt am 01.01.2020 in Kraft. Unternehmen, die dieses Geschäft dann erbringen wollen, benötigen eine Erlaubnis der BaFin.
Fazit vom RA Schenk

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sämtliche gewerbliche Handlungen mit Kryptowährungen nach Ansicht der BaFin unter das KWG fallen und erlaubnispflichtig sind. Ein Verstoß gegen das KWG, also ein Handel ohne entsprechende Erlaubnis, stellt einen Straftatbestand dar. 
Daher sollten im Ergebnis sämtliche gewerbliche Krypto-Projekte, die in Deutschland oder für Deutsche Kunden geplant werden zuvor rechtlich geprüft werden, da andernfalls ohne Erlaubnis der BaFin betriebene Projekte erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.


Was nun, wenn deine Exange keine Zulassung besitzt?




  • Wenn Gewinne aus der Geldanlage in Kryptowerte auf das Konto der Bank eingehen, dann wird die Bank diese Transaktion als „ungewöhnliche Kontobewegung” einstufen . In so einem Fall muss die Bank prüfen.  Es gibt Geschichten, in denen die Bank ohne Vorwarnung mit der Kündigung des Kontos reagiert hat, als sie erfuhr, dass das Geld aus Krypto-Transaktionen stammen, die keine Zulassung der Bafin haben. Hier kann es helfen, vorab das Gespräch mit der Bank zu suchen, denn natürlich müssen die Banken Gesetze einhalten und Geldwäscherichtlinien umsetzen. Dementsprechend wird die Bank unter Umständen mehr Informationen anfordern und eventuell Verdachtsanzeige stellen. Um Probleme zu vermeiden, sollten Anleger ihre Hausbank vorab über die Höhe der Transaktionen informieren und Rückfragen verlangen, falls Zweifel bestehen. Abgesehen davon möchte die Bank sehen, dass sich ihr Kunde ordnungsgemäß um die Steuer kümmert. Hier kann es helfen, ein Schreiben des Steuerberaters einzureichen, das bezeugt, dass die Einnahmen selbstverständlich dem Finanzamt erklärt werden – eine wichtige Grundlage für die Bitcoin-Steuer.
  • Bitcoin-Steuer: Gewinne dem Finanzamt vortragen
    • Gewinne, die durch Handel und Investment in Kryptowerten erzielt werden, sind steuerpflichtig und müssen dem Finanzamt vorgetragen werden. Je nachdem, wie komplex und umfangreich das Engagement ist, kann die Steuererklärung eine große Herausforderung darstellen. Es reicht nicht, dem Fiskus die Veräußerungsgewinne mitzuteilen und die Adressen der Börsen oder des Finanzdienstleisters zu nennen. Das Amt muss die Möglichkeit haben, den Steuersachverhalt genau zu prüfen. Deshalb muss eine detaillierte Transaktionshistorie vorgelegt werden, die chronologisch aufgearbeitet ist. Bei komplexen Sachverhalten könnte das Hinzuziehen eines Steuerberaters helfen.
    Wichtig : Eine Rechnung für den Kauf der Kryptos mit Steuernummer erhalten!
    • Wie Gewinne aus der Krypto-Geldanlage im Einzelfall besteuert werden, lässt sich nicht pauschal beantworten. Allgemein wird in Deutschland die Fi-Fo-Methode (First-in-First-out-Methode) angewendet. Dabei wird angenommen, dass der jeweils zuerst angeschaffte Kryptowert auch jeweils zuerst wieder verkauft wird. Auf der Basis dieser Annahme und den Aufzeichnungen aller Geschäfte mit Datum und Umrechnungskurs lässt sich die Steuerpflicht berechnen.
    • In Deutschland gibt es zudem eine Sonderregel von deren Existenz jeder Investor wissen sollte. Der Gesetzgeber hat für andere Wirtschaftsgüter (dazu zählen Kryptowerte) in § 23 EStG eine Spekulationsfrist von einem Jahr festgelegt. Demnach sind private Veräußerungsgeschäfte nur steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr beträgt. Wenn also ein Investor in Kryptowerte investiert und erst nach Überschreiten der Haltefrist mit Gewinn verkauft, dann ist dieser Gewinn steuerfrei. Gerade für Sparer mit einem langen Anlagehorizont kommt diese Regelung sehr gelegen. 

    Kommentare

    Beliebte Posts aus diesem Blog

    Die unleidige Geschichte von Wellstar und Christian Wiesner

    Nun haben wir wieder etwas über Wellstar gefunden: GoMoPa schreibt WELLSTAR-Chef Christian Wiesner (47) aus Berlin Hermsdorf hat neuerdings einen Vertriebler aus Berlin engagiert, der auf den Kreuzfahrtschiffen der AIDA-Flotte einen Stand betreibt. Natürlich darf man Kunden, die 10.000 Euro für eine Seefahrt ausgeben, auch zumuten, dass sie für ein Antifaltenset von WELLSTAR 500 Euro ausgeben, obwohl es die Produkte aus China im Internet oder in der Apotheke für einen Bruchteil gibt, wie wir berichteten . Viel schmerzhafter dürfte es sein, dass Wiesner seinen Handelsvertretern mehr verspricht, als er einhält. Wir fragten: Ist Wiesner ein Hochstapler. Eine Hamburger WELLSTAR-Führungskraft antwortete: "Der Artikel ist großartig. Christian Wiesner muss man im Auge behalten. Die nächste große Convention der Firma WELLSTAR findet am 01.und 02.11.14 in Berlin statt. Einige aus meinem ehemaligen Team werden hingehen (Eintrittskarten 129 Euro, jetzt Sonderpreis 69 Euro), weil sie

    Bau Dir kostenlos eine riesige Facebook Fangemeinde auf!

    Eines der absoluten Mega-Features von Smooveo ist die "Pay with a like"-Funktion . Das heißt, dass Du einstellen kannst, dass jemand erst Deine Facebook-Seite liken muss, bevor er Dein Video weiter ansehen kann. Stell Dir das so vor: Jemand sieht Dein Video an und nach 15 Sekunden ploppt eine Meldung auf: "Like unsere Facebook-Seite, um das Video weiter anzusehen"- und während der ersten 15 Sekunden hast du den Zuschauer schon so heiß gemacht, dass er gar nicht mehr widerstehen kann!   Und das Ergebnis ist dann klar: Ein neuer Facebook-Fan nach dem anderen - und damit eine bald riesige Anzahl an Leuten, die du über deine regulären Facebook-Posts völlig kostenlos erreichen kannst!    Probier es gleich aus! Wir haben hier für Dich eine kurze Anleitung erstellt, wie das genau funktioniert:   HIER gleich Video ansehen und profitieren   Los geht's! Katapultiere deine Facebook-Fan-Counter nach oben!    

    Wer steht wirklich hinter GPA II ?

    So nach einigen weiteren Recherchen auch vor Ort verdichten sich die Indizien von Constanze Büchner. Sie äußerte in Ihrer Mail den Verdacht, das die Multiway AG aus Frankfurt /Main die eigentlichen Betreiber von GPA 2.0 um Marco Müller und Hans-Jürgen Oswald sind. Es liegen Dokumente vor die mit Randbemerkungen gespickt darauf hindeuten. Hier werde ich aber noch etwas tiefer graben um vorliegende Indizien zu erhärten. Erklärbar wäre jedoch hinsichtlich der Ermittlungen gegen Multiways AG warum man eine ausländische Person aus Indonesien genommen hat, die bereit war den Deckmantel auszubreiten. Die angebliche Firmenzentrale in Densapar jedenfalls scheint nur eine Fassade zu sein, den nach 14 tägiger 24 Std. Dauerbeobachtung ist dort in das Gebäude niemand herein und auch niemand heraus spaziert. Quelle: http://goo.gl/S1UETE