EuGH: CBD hat keine schädlichen Auswirkungen In seinem Urteil stellt der EuGH fest, dass CBD im Gegensatz zu THC „offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen “ auf den menschlichen Körper hat. Anders gesagt: CBD ist weder eine Droge, noch ein Betäubungsmittel. EuGH-Urteil: Neue Richtlinien für den Handel mit CBD Das Urteil des Europäischen Gerichtshof gilt als wegweisend. Es erteilt der Auffassung der EU-Kommission eine umfassende Absage, nach der CBD ein Betäubungsmittel im Sinne der der Internationalen Betäubungsmittelkonvention sei. Diesem Urteil hatte sich auch die Bundesregierung angeschlossen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Durch das Urteil des EuGH entstehen neue Richtlinien für den europaweiten Handel mit CBD-haltigen Produkten. Für die Branche ist das Urteil jetzt schon wegweisend: „Dieses Urteil ist der Anfang vom Ende der willkürlichen Stigmatisierung von CBD. An der Begründung des Gerichts werden sich zukü...
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