EuGH: CBD hat keine schädlichen Auswirkungen
In seinem Urteil stellt der EuGH fest, dass CBD im
Gegensatz zu THC „offenbar keine psychotropen Wirkungen oder
schädlichen Auswirkungen “ auf den menschlichen Körper hat. Anders
gesagt: CBD ist weder eine Droge, noch ein Betäubungsmittel.
EuGH-Urteil: Neue Richtlinien für den Handel mit CBD
Das Urteil des
Europäischen Gerichtshof gilt als wegweisend. Es erteilt der Auffassung der
EU-Kommission eine umfassende Absage, nach der CBD ein Betäubungsmittel im
Sinne der der Internationalen Betäubungsmittelkonvention sei. Diesem Urteil
hatte sich auch die Bundesregierung angeschlossen.
Ein weiterer wichtiger
Punkt: Durch das Urteil des EuGH entstehen neue Richtlinien für den europaweiten
Handel mit CBD-haltigen Produkten.
Für die Branche ist
das Urteil jetzt schon wegweisend: „Dieses Urteil ist der Anfang vom Ende der
willkürlichen Stigmatisierung von CBD. An der Begründung des Gerichts werden
sich zukünftig sowohl europäische als auch nationale Gerichte, Politikerinnen,
Politiker und Behörden orientieren müssen“, sagte Daniel Kruse, Präsident der
European Industrial Hemp Association (EIHA), der dpa.
Seinen Ausgang hatte
das Urteil in Frankreich: Dort hatte ein Gericht zwei Unternehmer zu Freiheits-
und Geldstrafen verurteilt, weil sie aus Tschechien importierte, CBD-haltige
Liquids für E-Zigaretten in Frankreich verkauft hatten.
Die Geschäftsführer von „Kanavape“ legten Berufung gegen das Urteil ein, das
Verfahren landete schlussendlich beim Europäischen Gerichtshof.
In Deutschland ist
die rechtliche Lage für den Verkauf von CBD-Produkten
unübersichtlich. Zwar dürfen CBD-Öle und Badezusätze verkauft werden. Anders
sieht es mit den Blüten der Cannabis-Pflanze aus. CBD-Zigaretten, wie sie in
der Schweiz legal sind (solange sie einen THC-Gehalt von einem Prozent nicht
überschreiten), sind in Deutschland bislang nicht frei verkäuflich.
Wollen Staaten in
Zukunft den Handel mit CBD-Produkten einschränken, müssen sie erstmal deren
Schädlichkeit beweisen . Die Branche wolle nun im Dialog mit Behörden
und der Wissenschaft klare Qualitätsstandards erarbeiten, bei deren Einhaltung
alle CBD-Produkte in den freien Verkauf gehen dürfen, so Finn Hänsel von „Pro
CBD“.
Der EuGH ist in seinem
Urteil deutlich: CBD sei kein Suchtstoff und habe keine
psychoaktive Wirkung. Deshalb gelten die Bestimmungen für den freien
Warenverkehr innerhalb der EU.
Gerichte müssten die
verfügbaren wissenschaftlichen Daten würdigen „um sich zu vergewissern, dass
die geltend gemachte tatsächliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit nicht
auf rein hypothetischen Erwägungen beruht“, schlussfolgern die Richterinnen und
Richter des EuGH in ihrem Urteil.
Für Daniel Kruse ist das neue Urteil zukunftsweisend: „Wenn die Hanfindustrie weiterhin proaktiv vorgeht und Sicherheitsbewertungen und Standards vorlegt, [...] dann werden die Produkte spätestens
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