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Es werden Posts vom Januar 9, 2020 angezeigt.

Handel ohne BaFin-Lizenz strafbar

Deutschland reguliert seit dem Jahreswechsel digitale Vermögenswerte. Ab sofort brauchen Unternehmen, die Dienstleistungen rund um digitale Vermögenswerte anbieten, eine entsprechende behördliche Erlaubnis.  https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/blockchain-bitcoin-regulierung-bafin-aufsicht-digitale-vermoegenswerte-erlaubnis/ Wer darf Krypto-Finanzgeschäfte führen? Die Bundesregierung nennt solche digitalen Anlageprodukte "Kryptowerte". Sie hat die Vorgaben der sog. 5. EU-Geldwäscherichtlinie (EU-Richtlinie 2018/843 vom 30. Mai 2018, auch als Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie bezeichnet) zum Anlass genommen, um die Verwahrung von Kryptowerten für Dritte als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung in das Kreditwesengesetz (KWG) einzuführen. Die damit vorgenommene Anwendung der allgemeinen Regulierungsvorgaben für   Finanzdienstleistungsinstitute auf die Blockchain-Geschäftsmodelle ist nicht zu unterschätzen: So stellt die Ba