Deutschland setzt auf Pro-Krypto Die vierte EU-Geldwäscherichtlinie wird im Anschluss des kommenden Jahres in Kraft treten. Der Gesetzesentwurf sieht vor, sogenannte „Kryptowerte“ als Finanzinstrument in das Kreditwesengesetz (KWG) aufzunehmen. Darüber hinaus wird die Verwahrung von Krypto-Assets als lizenzpflichtige Finanzdienstleistung eingeführt und bedarf somit einer Genehmigung der Bafin. Hammer-News für die Krypto-Branche: Ohne Bafin-Genehmigung geht ab 2020 gar nichts mehr Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ zugestimmt. Die Gesetzesänderung tritt ab dem 01. Januar 2020 in Kraft und hat auch weitreichende Auswirkungen auf die Krypto-Branche. Gesetzesänderung: Hammer-News für die Krypto-Branche: Ohne Bafin-Genehmigung geht ab 2020 gar nichts mehr. Es ist nämlich davon auszugehen, dass es Ende 2020 zu einem “Shake Out” kommt. Dies bedeutet, dass zahlreiche Unterne
Erfolg mit dem S3-Network Team Germany