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Altersvorsorge

 Bisher hat die gesetzliche Altersvorsorge für das Einkommen im Rentenalter gesorgt. Diese beruht auf dem Generationenvertrag und wird durch das so genannte Umlageverfahren finanziert. D.h., die aktuellen Beiträge der heutigen Arbeitnehmer werden sofort an die heutigen Rentner ausgezahlt. Ein Beitragszahler finanziert also nicht seine eigene Rente, sondern die der jetzigen Rentner, wohingegen die nachfolgenden Generationen für die Finanzierung der Rente der heutigen Beitragszahler zuständig sind.

Bedingt durch eine steigende Lebenserwartung bei anhaltend niedrigen bzw. sogar sinkenden Geburtenraten und einem tendenziell immer späteren Eintritt ins Berufsleben sowie gleichzeitig immer früheren Austritt, stehen immer mehr Rentenbezieher immer weniger Beitragszahlern gegenüber.

Dies hat zum Teil weitreichende Folgen für die Versorgung im Rentenalter. Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr (und immer länger) Renten finanzieren, was zwangsläufig die Finanzierung der gesetzlichen Rente immer problematischer macht und ein Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus kaum vermeiden lässt.

Die Lücke zwischen dem letzten Nettogehalt und den gesetzlichen Rentenbezügen wird, bei gleichbleibenden Ansprüchen, immer größer (Versorgungslücke).

Eine Reform der Altersvorsorge und der gesetzlichen Rahmenbedingungen war daher unumgänglich. Der Gesetzgeber hat der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente eine kapitalgedeckte private oder betriebliche Altersvorsorge zur Seite gestellt und dadurch zwangsläufig einen wesentlichen Teil der Verantwortung für die Alterssicherung auf seine Bürgerinnen und Bürger übertragen. Wer also auch im "Alter" auf nichts verzichten möchte und weiterhin seinen gewohnten Lebensstandard genießen will, kann nicht länger allein auf die gesetzliche Altersvorsorge vertrauen, er muss privat vorsorgen.
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