Wir haben bei GoMoPa folgendes über Wellstar gefunden:
Rund 30.000 GoMoPa-User diskutierten in unserem Forum über die Machenschaften des Multi-Level-Marketing-Netzwerks WELLSTAR. Das Mutter-Berliner Sohn-Gespann Dr. Keywan Grashoff und ihr Sohn Christian Wiesner zockt seit 2003 die eigenen Handelsvertreter mit überteuerten Einkaufspreisen für Wellness-Produkte über den Tisch. Unsere Berichterstattung über die Betrugsmasche mit der Marke BYAS sorgte für Furore in der MLM-Szene.
Ein Schweizer Leser schrieb uns: „Grüezi Gomopa, merci dass Sie sich dieser halbseidenen und stark verschnupften Strukki-Sippe um Christian Wiesner aus Berlin einmal etwas intensiver widmen. Was diese Scharlatane mit ihren Geschäftspartnern (Kunden) abziehen ist unterste Schublade. Nach meiner Auffassung klarer Betrug, zumal auf den Verkaufsveranstaltungen mit einem "unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis" der Geräte geworben wird. In Deutschland ist es jedoch ohne weiteres möglich, die Wellstar-Kaufverträge gemäß § 138 I, II BGB als sittenwidriges Rechtsgeschäft (Wucher) zu erachten. Bei ca. 2.000%igen Preisaufschlägen zu identischen Produkten anderer direkt verkaufender Hersteller ist das kein Problem. Man muss es nur machen!“ Nun denn…
Sucht ihr ein Unternehmen, dass
Rund 30.000 GoMoPa-User diskutierten in unserem Forum über die Machenschaften des Multi-Level-Marketing-Netzwerks WELLSTAR. Das Mutter-Berliner Sohn-Gespann Dr. Keywan Grashoff und ihr Sohn Christian Wiesner zockt seit 2003 die eigenen Handelsvertreter mit überteuerten Einkaufspreisen für Wellness-Produkte über den Tisch. Unsere Berichterstattung über die Betrugsmasche mit der Marke BYAS sorgte für Furore in der MLM-Szene.
Ein Schweizer Leser schrieb uns: „Grüezi Gomopa, merci dass Sie sich dieser halbseidenen und stark verschnupften Strukki-Sippe um Christian Wiesner aus Berlin einmal etwas intensiver widmen. Was diese Scharlatane mit ihren Geschäftspartnern (Kunden) abziehen ist unterste Schublade. Nach meiner Auffassung klarer Betrug, zumal auf den Verkaufsveranstaltungen mit einem "unschlagbaren Preis-Leistungsverhältnis" der Geräte geworben wird. In Deutschland ist es jedoch ohne weiteres möglich, die Wellstar-Kaufverträge gemäß § 138 I, II BGB als sittenwidriges Rechtsgeschäft (Wucher) zu erachten. Bei ca. 2.000%igen Preisaufschlägen zu identischen Produkten anderer direkt verkaufender Hersteller ist das kein Problem. Man muss es nur machen!“ Nun denn…
Sucht ihr ein Unternehmen, dass
· im Einhalten von Zusagen
· im menschlichen und verantwortungsvollen Umgang mit Mitarbeitern
· im Bekenntnis zu Ausbildung und Förderung von Menschen
· in fairen und ehrlichen Beziehungen zu Kunden
· im zuverlässigen Umgang mit Geschäftspartnern
· im respektvollen Verhältnis zu Konkurrenten
· im freiwilligen Engagement für die Gesellschaft
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