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Unerlaubte Geschäfte

Täglich wird eine neue Verdienstmöglichkeit angboten, aber sind die alle legal ?
Bevor man sich bei den diversen Geschäften einschreibt, sollte man sich vergewissern ob es sich nicht um

Unerlaubte Geschäfte handelt.

Jedes Unternehmen, das Bank- und Versicherungsgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder das E-Geld-Geschäft betreiben will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Stellt jedoch die BaFin unerlaubte Geschäfte eines Unternehmens oder einer Einzelperson fest, so hat sie als Aufsichtsbehörde umfangreiche Kompetenzen, um solchen Geschäften sofort ein Ende zu machen. Diese Befugnisse besitzt die BaFin auch gegenüber jedem anderen Unternehmen und jeder natürlichen Person, die in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung unerlaubter Geschäfte einbezogen ist – unabhängig davon, ob dies wissentlich oder unwissentlich geschieht.

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