Täglich wird eine neue Verdienstmöglichkeit angboten, aber sind die alle legal ?
Bevor man sich bei den diversen
Geschäften einschreibt, sollte man sich vergewissern ob es sich
nicht um
Unerlaubte Geschäfte handelt.
Jedes Unternehmen, das Bank- und Versicherungsgeschäfte,
Finanzdienstleistungen, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder
das E-Geld-Geschäft betreiben will, bedarf der schriftlichen
Erlaubnis der BaFin. Stellt jedoch die BaFin unerlaubte Geschäfte
eines Unternehmens oder einer Einzelperson fest, so hat sie als
Aufsichtsbehörde umfangreiche Kompetenzen, um solchen Geschäften
sofort ein Ende zu machen. Diese Befugnisse besitzt die BaFin auch
gegenüber jedem anderen Unternehmen und jeder natürlichen Person,
die in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung unerlaubter
Geschäfte einbezogen ist – unabhängig davon, ob dies wissentlich
oder unwissentlich geschieht.
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