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Wenn vor der Kamera falsche Werbeversprechen gemacht werden !

Bei DHDL priesen die Parodont-Gründer ihr Produkt als Heilmittel.
Immer häufiger sind MLMer auf FB zu sehen. Das ist gut. Aufmerksamkeit, neue Kunden, Unternehmergeist als Tugend – wer würde das schon schlechtreden wollen. Problematisch wird es, wenn die auf FB zu euphorisch von ihren Produkten schwärmen. Wenn sie etwas behaupten, das nicht mehr ganz stimmt. Wenn sie Studien zitieren, die nur Umfragen waren. Wenn sie für Medikamente werben, die juristisch gesehen nur Kosmetika sein dürfen.
Zunächst kassierte man deswegen eine einstweilige Verfügung .
„Sehr viele MLMer treffen unwissentlich Aussagen, die man nach der deutschen Rechtsprechung so nicht sagen darf“, warnt ein RA „Es handelt sich ja häufig auch um unerfahrene MLMer“ Gerade am Anfang ist es verständlicherweise wichtig, gute Vertriebszahlen zu erreichen. Juristische Details scheinen da nicht so wichtig.
Doch Unwissen schützt vor Strafe nicht. Falsche Werbeversprechen sind ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dort heißt es:
„Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 16 UWG)
Hinzu kommen mögliche Schadensersatzforderungen der Konkurrenz.



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