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Nichts dran am CBD-Verbot


Ebenfalls wurde an uns herangetragen, dass ab Januar alle CBD-Produkte verboten werden sollen. Angeblich wurden die Betreiber von CBD-Shops bereits kontaktiert. CBD-Produkte wie CBD-Öl oder CBD-Kosmetika sind in Deutschland frei verkäuflich, solange sie weniger als 0,2 Prozent THC enthalten. Sie fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und wurden von der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, als unbedenklich eingestuft. Bis 200 mg CBD kann bei einem Erwachsenen 70 kg , überhaupt keine Wirkung erzielt werden.
Aber CBD Öl hilft nach der WHO bei einigen Krankheiten und Schmerzen. Die aber werden in Deutschland von einem Arzt verschrieben und sind nur in der Apotheke erhältlich.




Die zuständige Behörde, das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass „die Zuständigkeit für Rechtsänderungen in diesem Bereich“ beim „europäischen Gesetzgeber“ liegt. So stellt das Ministerium klar, dass es gar nicht die Möglichkeit hat, im Alleingang CBD-Produkte zu verbieten.
Verboten bleibt aber das, was bisher auch verboten war. Das freiverkäuflichen CBD- ÖL mit Heilsversprechungen von Krankheiten beworben wird.


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