Der Ausdruck Kosmetik bezeichnet die Körper- und Schönheitspflege, bzw. die Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung (entsprechend dem jeweiligen Schönheitsideal) der äußeren Erscheinung des menschlichen Körpers. Die zu diesem Zweck eingesetzten Substanzen bezeichnet man als Kosmetika.
Bestimmte Substanzen, wie Kosmetika, reinigen, stabilisieren, vitalisieren, deodorieren oder parfümieren die Haut, Nägel und Haare.
Viele kosmetische Produkte zielen und zielten darauf ab, die Alterung und die Begrenztheit des Körpers weniger sichtbar zu machen
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel schreibt vor, dass der verantwortliche Hersteller bzw. Importeur die gesundheitliche Unbedenklichkeit seiner Produkte vor der Vermarktung feststellt und schließt die Verwendung von Tierversuchen zur Ermittlung toxikologischer Daten ausdrücklich aus. Hierzu benötigt er einen Sicherheitsbewerter, der persönlich dafür verantwortlich zeichnet (diese Person kann auch eine juristische Person sein), dass das kosmetische Mittel bei bestimmungsgemäßer und vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung risikoarm angewendet werden kann. Diese Regelung stellt ein wichtiges Instrument des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.
Seit dem 11. März 2013 gilt ein EU-weites Verkaufsverbot von an Tieren getesteten Kosmetikprodukten und Inhaltsstoffen. Die Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) setzte sich dafür ein,
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Bestimmte Substanzen, wie Kosmetika, reinigen, stabilisieren, vitalisieren, deodorieren oder parfümieren die Haut, Nägel und Haare.
Viele kosmetische Produkte zielen und zielten darauf ab, die Alterung und die Begrenztheit des Körpers weniger sichtbar zu machen
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel schreibt vor, dass der verantwortliche Hersteller bzw. Importeur die gesundheitliche Unbedenklichkeit seiner Produkte vor der Vermarktung feststellt und schließt die Verwendung von Tierversuchen zur Ermittlung toxikologischer Daten ausdrücklich aus. Hierzu benötigt er einen Sicherheitsbewerter, der persönlich dafür verantwortlich zeichnet (diese Person kann auch eine juristische Person sein), dass das kosmetische Mittel bei bestimmungsgemäßer und vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung risikoarm angewendet werden kann. Diese Regelung stellt ein wichtiges Instrument des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar.
Seit dem 11. März 2013 gilt ein EU-weites Verkaufsverbot von an Tieren getesteten Kosmetikprodukten und Inhaltsstoffen. Die Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) setzte sich dafür ein,
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