Hochinteressante Nachrichten zu den Gesellschaften EXW GLOBAL AG mit ihrem Verwaltungsrat Joachim Janert und der CONFIDENTIA Treuhand Anstalt, bei der ebenfalls an identischer Anschrift Joachim Janert als Seniorpartner der CONFIDENTIA Treuhand Anstalt tätig ist. Joachim Janert verfügt über eine 180a Zulassung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein FMA.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein sorgt gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Die FMA beaufsichtigt als integrierte und unabhängige Aufsichtsbehörde die Finanzmarktteilnehmer des Finanzplatzes Liechtenstein. Sie sorgt für die Umsetzung internationaler Standards und arbeitet im Auftrag der Regierung an der Vorbereitung von Finanzmarktgesetzen mit. Auf europäischer und globaler Ebene ist die FMA in allen maßgebenden Aufsichtsorganisationen vertreten.
Am 10.01.2020 hat die FMA Liechtenstein folgende Warnmeldung veröffentlicht:
Die
Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein (Bild: Logo der FMA) weist
darauf hin, dass die EXW Global AG, c/o CONFIDENTIA Treuhand Anstalt,
Bergstrasse 10, 9490 Vaduz, Registernummer FL-0002.620.252-2, über
keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügt.
Insbesondere
ist es ihr entgegen den Angaben auf ihrer Website www.exw-wallet.com
nicht gestattet, Bankgeschäfte zu betreiben oder Zahlungsdienste zu
erbringen.
Die
FMA empfiehlt dringend, bewilligungspflichtige Finanzgeschäfte nur
durch Finanzinstitute ausführen zu lassen, die von der FMA oder
anderen Aufsichtsbehörden zugelassen sind. Sämtliche in
Liechtenstein bewilligten Finanzdienstleister werden im offiziellen
Register der FMA aufgeführt.
Quelle: Warnmeldung der FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Quelle: Warnmeldung der FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
Medienmitteilung der FMA Liechtenstein vom 08.01.2020:
Blockchain-Gesetz: Zum 1. Januar 2020 trat im Fürstentum Liechtenstein das Gesetz über Token und VT-Dienstleister (TVTG) in Kraft!
Per
1. Januar 2020 traten im Fürstentum Liechtenstein das Gesetz über
Token und VT-Dienstleister (TVTG) sowie die dazugehörige Verordnung
in Kraft. Das TVTG überträgt der FMA die Registrierung und die
anlassbezogene Aufsicht über zehn Dienstleister, die ihre
Dienstleistung auf VT-Systemen wie beispielsweise einer Blockchain
erbringen. Das TVTG (sog. „Blockchaingesetz“) definiert die
rechtlichen Anforderungen für das Erbringen von Dienstleistungen auf
VT-Systemen. VT-Systeme sind auf vertrauenswürdigen Technologien
beruhende Transaktionssysteme, die eine Vielzahl von wirtschaftlichen
Dienstleistungen ermöglichen. Das bekannteste Beispiel ist die
Blockchain.
Damit
wird nicht nur Rechtssicherheit für Anbieter und Kundengeschaffen,
sondern auch der Kundenschutz verbessert sowie offene Fragen in der
Anwendung der geltenden Gesetze - insbesondere im Bereich der
Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei - geklärt, um
die Einhaltung der internationalen Standards und eine umfassende und
wirksame Bekämpfung der Geldwäscherei zu gewährleisten.
Der FMA obliegt die Registrierung sowie die anlassbezogene Aufsicht über diese Dienstleister. Registrierung und anlassbezogene Aufsicht sind in der Gruppe Regulierungslabor/Finanzinnovation im Stab der Geschäftsleitung angesiedelt. Per 1. Januar hat die FMA die entsprechenden Antragsformulare und Wegleitungen auf ihrer Website sowie weitergehende Informationen für Dienstleister im FinTech-Bereich publiziert. Für die Registrierung steht ein Onlineformular zur Verfügung. Personen, welche bereits nach TVTG registrierungspflichtige Tätigkeiten erbringen, müssen dies umgehend der FMA melden.
HINWEIS:
Am 27.12.2019
hat bereits die FMA
Österreich
eine Investorenwarnung
vor
der EXW
GLOBAL AG
veröffentlicht, am 03.01.2020
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin
eine Verbraucherwarnung in der Rubrik Unerlaubte
Geschäfte.
Am 13.01.2020
hat die FMA Österreich ihre Investorenwarnung erweitert auf die
VIVAEXCHANGE
OÜ aus Estland.
Der FMA obliegt die Registrierung sowie die anlassbezogene Aufsicht über diese Dienstleister. Registrierung und anlassbezogene Aufsicht sind in der Gruppe Regulierungslabor/Finanzinnovation im Stab der Geschäftsleitung angesiedelt. Per 1. Januar hat die FMA die entsprechenden Antragsformulare und Wegleitungen auf ihrer Website sowie weitergehende Informationen für Dienstleister im FinTech-Bereich publiziert. Für die Registrierung steht ein Onlineformular zur Verfügung. Personen, welche bereits nach TVTG registrierungspflichtige Tätigkeiten erbringen, müssen dies umgehend der FMA melden.
Allgemeine Empfehlung im bereits eingetretenen Schadensfall: Polizei, Aufsichtsbehörden und Anwalt einschalten!
Sollte
das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein, sind die nachfolgenden
Punkte ratsam:
1.
Anzeige
bei der Polizei
erstatten
2.
Nationale
Aufsichtsbehörden
informieren (BaFin, FMA, FINMA)
3.
Beschreitung
des Rechtsweges über einen spezialisierten Anwalt bzw. Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht – Hier steht Ihnen unser
Experten-NetHINWEIS:
Am 27.12.2019 hat bereits die FMA Österreich eine Investorenwarnung
vor der EXW GLOBAL AG veröffentlicht, am 03.01.2020 die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eine
Verbraucherwarnung in der Rubrik Unerlaubte Geschäf
Allgemeine Empfehlung im bereits eingetretenen Schadensfall: Polizei, Aufsichtsbehörden und Anwalt einschalten!
Sollte
das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein, sind die nachfolgenden
Punkte ratsam:
1.
Anzeige
bei der Polizei
erstatten
2.
Nationale
Aufsichtsbehörden
informieren (BaFin, FMA, FINMA)
3.
Beschreitung
des Rechtsweges über einen spezialisierten Anwalt bzw. Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht – Hier steht Ihnen unser
Experten-Netzwerk
zur
Verfügung!
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