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FMA Liechtenstein gegen EXW Global AG und Confidentia Treuhand Anstalt!


Hochinteressante Nachrichten zu den Gesellschaften EXW GLOBAL AG mit ihrem Verwaltungsrat Joachim Janert und der CONFIDENTIA Treuhand Anstalt, bei der ebenfalls an identischer Anschrift Joachim Janert als Seniorpartner der CONFIDENTIA Treuhand Anstalt tätig ist. Joachim Janert verfügt über eine 180a Zulassung der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein FMA.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein sorgt gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag für die Gewährleistung der Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein, den Schutz der Kunden, die Vermeidung von Missbräuchen sowie die Umsetzung und Einhaltung anerkannter internationaler Standards. Die FMA beaufsichtigt als integrierte und unabhängige Aufsichtsbehörde die Finanzmarktteilnehmer des Finanzplatzes Liechtenstein. Sie sorgt für die Umsetzung internationaler Standards und arbeitet im Auftrag der Regierung an der Vorbereitung von Finanzmarktgesetzen mit. Auf europäischer und globaler Ebene ist die FMA in allen maßgebenden Aufsichtsorganisationen vertreten.




Am 10.01.2020 hat die FMA Liechtenstein folgende Warnmeldung veröffentlicht:
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein (Bild: Logo der FMA) weist darauf hin, dass die EXW Global AG, c/o CONFIDENTIA Treuhand Anstalt, Bergstrasse 10, 9490 Vaduz, Registernummer FL-0002.620.252-2, über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügt.
Insbesondere ist es ihr entgegen den Angaben auf ihrer Website www.exw-wallet.com nicht gestattet, Bankgeschäfte zu betreiben oder Zahlungsdienste zu erbringen.
Die FMA empfiehlt dringend, bewilligungspflichtige Finanzgeschäfte nur durch Finanzinstitute ausführen zu lassen, die von der FMA oder anderen Aufsichtsbehörden zugelassen sind. Sämtliche in Liechtenstein bewilligten Finanzdienstleister werden im offiziellen Register der FMA aufgeführt.
Quelle: Warnmeldung der FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein

Medienmitteilung der FMA Liechtenstein vom 08.01.2020:

Blockchain-Gesetz: Zum 1. Januar 2020 trat im Fürstentum Liechtenstein das Gesetz über Token und VT-Dienstleister (TVTG) in Kraft!
Per 1. Januar 2020 traten im Fürstentum Liechtenstein das Gesetz über Token und VT-Dienstleister (TVTG) sowie die dazugehörige Verordnung in Kraft. Das TVTG überträgt der FMA die Registrierung und die anlassbezogene Aufsicht über zehn Dienstleister, die ihre Dienstleistung auf VT-Systemen wie beispielsweise einer Blockchain erbringen. Das TVTG (sog. „Blockchaingesetz“) definiert die rechtlichen Anforderungen für das Erbringen von Dienstleistungen auf VT-Systemen. VT-Systeme sind auf vertrauenswürdigen Technologien beruhende Transaktionssysteme, die eine Vielzahl von wirtschaftlichen Dienstleistungen ermöglichen. Das bekannteste Beispiel ist die Blockchain.
Damit wird nicht nur Rechtssicherheit für Anbieter und Kundengeschaffen, sondern auch der Kundenschutz verbessert sowie offene Fragen in der Anwendung der geltenden Gesetze - insbesondere im Bereich der Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei - geklärt, um die Einhaltung der internationalen Standards und eine umfassende und wirksame Bekämpfung der Geldwäscherei zu gewährleisten.

Der FMA obliegt die Registrierung sowie die anlassbezogene Aufsicht über diese Dienstleister. Registrierung und anlassbezogene Aufsicht sind in der Gruppe Regulierungslabor/Finanzinnovation im Stab der Geschäftsleitung angesiedelt. Per 1. Januar hat die FMA die entsprechenden Antragsformulare und Wegleitungen auf ihrer Website sowie weitergehende Informationen für Dienstleister im FinTech-Bereich publiziert. Für die Registrierung steht ein Onlineformular zur Verfügung. Personen, welche bereits nach TVTG registrierungspflichtige Tätigkeiten erbringen, müssen dies umgehend der FMA melden.
HINWEIS: Am 27.12.2019 hat bereits die FMA Österreich eine Investorenwarnung vor der EXW GLOBAL AG veröffentlicht, am 03.01.2020 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eine Verbraucherwarnung in der Rubrik Unerlaubte Geschäfte. Am 13.01.2020 hat die FMA Österreich ihre Investorenwarnung erweitert auf die VIVAEXCHANGE OÜ aus Estland.

Allgemeine Empfehlung im bereits eingetretenen Schadensfall: Polizei, Aufsichtsbehörden und Anwalt einschalten!

Sollte das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein, sind die nachfolgenden Punkte ratsam:
1. Anzeige bei der Polizei erstatten
2. Nationale Aufsichtsbehörden informieren (BaFin, FMA, FINMA)

Allgemeine Empfehlung im bereits eingetretenen Schadensfall: Polizei, Aufsichtsbehörden und Anwalt einschalten!

Sollte das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein, sind die nachfolgenden Punkte ratsam:
1. Anzeige bei der Polizei erstatten
2. Nationale Aufsichtsbehörden informieren (BaFin, FMA, FINMA)
3. Beschreitung des Rechtsweges über einen spezialisierten Anwalt bzw. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – Hier steht Ihnen unser Experten-Netzwerk zur Verfügung!












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