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Die kriminelle Energie von EXW GLOBAL AG aus dem Fürstentum Liechtenstein


das Unternehmen EXW GLOBAL AG aus dem Fürstentum Liechtenstein behauptet aktuell in einer Pressemitteilung vom 04.03.20, ich zitiere den wesentlichen Passus: „…dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eine rechtswidrige Meldung in ihrer Rubrik „Unerlaubte Geschäfte“ vom 03.01.20 zur EXW GLOBAL AG gelöscht hat, aufgrund des Drucks des gerichtlichen Verfahrens“.
Inhaltlich vergleichbares behauptet eine Anwaltskanzlei aus Köln, die das Unternehmen EXW GLOBAL AG „betreut“ in einem hauseigenen und öffentlichen BLOG, auf den Internetseiten der Anwaltskanzlei. Nach meinen Recherchen entlarven sich diese Nachrichten allerdings als reines Luftschloss.

1. Neue Mitteilung der BaFin in der Rubrik "Unerlaubte Geschäfte" vom 28.02.20

Fakt ist, dass die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 28.02.20 die Mitteilung in der Rubrik "Unerlaubte Geschäfte" zwar zunächst gelöscht, anschließend aber neu eingestellt und präzisiert hat in einer Klarstellung. Nachfolgend der Text der BaFin im Original-Wortlaut:
„EXW-WALLET / VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland: Verdacht des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste im Inland
Die BaFin stellt klar, dass sie der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland weder eine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten noch eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.
Die VIVAEXCHANGE OÜ wirbt auf ihrer Homepage www.exw-wallet.com unter anderem für den Handel mit digitalen Währungen über ihre Handelsplattform sowie die Ausgabe von Kreditkarten und die Implementierung eines PoS-Bezahlsystems. Zudem benennt sie auf ihrer Homepage einen chief sales officer für Deutschland. Insoweit besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft VIVAEXCHANGE OÜ unerlaubt Zahlungsdienste bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringt. Zentrale Holdinggesellschaft der VIVAEXCHANGE OÜ ist die EXW Global AG in Vaduz, Liechtenstein.“



2. Offizielle Stellungnahme (Pressesprecherin) der BaFin zu der Behauptung der EXW GLOBAL AG und der Anwaltskanzlei

Nachfolgend der Original Textauszug einer Mitteilung vom 06.03.2020 - im Originalzitat - der Pressesprecherin der BaFin zu obigem Sachverhalt:
„Es trifft nicht zu, dass die BaFin die Meldung vom 03.01.2020 „unter dem Druck des gerichtlichen Verfahrens […] umgehend gelöscht“ hat, wie in der von Ihnen angehängten Pressemitteilungen behauptet wird.
Wir haben am 03.01.2020 auf unserer Webseite die Meldung veröffentlicht, dass EXW Global AG kein nach § 32 KWG und § 10 ZAG zugelassenes Institut ist. Dieser Hinweis gab die Rechtslage wieder, wie sie für jedermann in unserer Unternehmensdatenbank mithilfe des jeweiligen Unternehmensnamens recherchierbar ist.
Die Mitteilung vom 03.01.2020 haben wir am 28.02.2020 ergänzt (siehe Link), da sich zwischenzeitlich das Impressum der Webseite www.exw-wallet.com geändert hatte. Nunmehr wird auf der Webseite die Vivaexchange OÜ, Tallinn, Estland als Betreiberin der Handelsplattform exw-wallet aufgeführt. Die EXW Global AG, Vaduz, Liechtenstein, wird in der aktuellen Meldung weiterhin als zentrale Holdinggesellschaft der Vivaexchange OÜ genannt.“
Quelle: Original-Zitat - Stellungnahme der BaFin für die Presse vom 06.03.2020






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