das
Unternehmen EXW GLOBAL AG aus dem Fürstentum Liechtenstein behauptet
aktuell in einer Pressemitteilung vom 04.03.20, ich zitiere den
wesentlichen Passus: „…dass die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin eine rechtswidrige
Meldung in ihrer Rubrik „Unerlaubte
Geschäfte“
vom 03.01.20 zur EXW GLOBAL AG gelöscht hat, aufgrund des Drucks des
gerichtlichen Verfahrens“.
Inhaltlich vergleichbares
behauptet eine Anwaltskanzlei aus Köln, die das Unternehmen EXW
GLOBAL AG „betreut“ in einem hauseigenen und öffentlichen BLOG,
auf den Internetseiten der Anwaltskanzlei. Nach meinen Recherchen
entlarven sich diese Nachrichten allerdings als reines Luftschloss.
1. Neue Mitteilung der BaFin in der Rubrik "Unerlaubte Geschäfte" vom 28.02.20
Fakt ist, dass die BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 28.02.20 die
Mitteilung in der Rubrik "Unerlaubte Geschäfte" zwar
zunächst gelöscht, anschließend aber neu eingestellt und
präzisiert hat in einer Klarstellung. Nachfolgend der Text der BaFin
im Original-Wortlaut:
„EXW-WALLET
/ VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland: Verdacht des Betreibens
unerlaubter Zahlungsdienste im Inland
Die BaFin stellt klar,
dass sie der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland weder eine Erlaubnis
gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von
Zahlungsdiensten noch eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz
(KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von
Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht
der Aufsicht der BaFin.
Die
VIVAEXCHANGE OÜ wirbt auf ihrer Homepage www.exw-wallet.com unter
anderem für den Handel mit digitalen Währungen über ihre
Handelsplattform sowie die Ausgabe von Kreditkarten und die
Implementierung eines PoS-Bezahlsystems. Zudem benennt sie auf ihrer
Homepage einen chief sales officer für Deutschland. Insoweit besteht
der Verdacht, dass die Gesellschaft VIVAEXCHANGE OÜ unerlaubt
Zahlungsdienste bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringt.
Zentrale Holdinggesellschaft der VIVAEXCHANGE OÜ ist die EXW Global
AG in Vaduz, Liechtenstein.“
2. Offizielle Stellungnahme (Pressesprecherin) der BaFin zu der Behauptung der EXW GLOBAL AG und der Anwaltskanzlei
Nachfolgend
der Original Textauszug einer Mitteilung vom 06.03.2020 - im
Originalzitat - der Pressesprecherin der BaFin zu obigem Sachverhalt:
„Es
trifft nicht zu, dass die BaFin die Meldung vom 03.01.2020 „unter
dem Druck des gerichtlichen Verfahrens […] umgehend gelöscht“
hat, wie in der von Ihnen angehängten Pressemitteilungen behauptet
wird.
Wir haben am 03.01.2020
auf unserer Webseite die Meldung veröffentlicht, dass EXW Global AG
kein nach § 32 KWG und § 10 ZAG zugelassenes Institut ist. Dieser
Hinweis gab die Rechtslage wieder, wie sie für jedermann in unserer
Unternehmensdatenbank mithilfe des jeweiligen Unternehmensnamens
recherchierbar ist.
Die
Mitteilung vom 03.01.2020 haben wir am 28.02.2020 ergänzt
(siehe Link),
da sich zwischenzeitlich das Impressum der
Webseite www.exw-wallet.com geändert
hatte. Nunmehr wird auf der Webseite die Vivaexchange OÜ, Tallinn,
Estland als Betreiberin der Handelsplattform exw-wallet aufgeführt.
Die EXW Global AG, Vaduz, Liechtenstein, wird in der aktuellen
Meldung weiterhin als zentrale Holdinggesellschaft der Vivaexchange
OÜ genannt.“
Quelle: Original-Zitat
- Stellungnahme der BaFin für die Presse vom 06.03.2020
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