Quelle: Focus Online
Mehr als die Hälfte aller deutschen
Stromversorger erhöht zum neuen Jahr ihre Preise – um bis zu 20
Prozent. Doch Verbraucher müssen das nicht einfach hinnehmen – im
Gegenteil.
Manche Stromanbieter heben die Preise
sogar um bis zu 20 Prozent an. Für einen Durchschnittshaushalt mit
4000 Kilowattstunden Jahresverbrauch kann das Mehrkosten von 200 Euro
bedeuten. Millionen Menschen in Deutschland sind betroffen. Denn mit
rund 560 Anbietern verlangt
bald mehr als die Hälfte aller Stromversorger mehr Geld.
Klare FristenWenn Versorger
die Preise erhöhen, müssen sie das ihren Kunden mindestens sechs
Wochen vorher mitteilen. Für Preisaufschläge um 1.1.2013 gilt als
Stichtag der 20. November. Doch wer bis jetzt kein Schreiben erhalten
hat, sollte sich nicht in Sicherheit wiegen. „Wer die Preise jetzt
nicht erhöht, kann das zu jedem späteren Zeitpunkt nachholen“,
warnt Eckhard Benner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Benner erwartet zwar, dass mit den rund 560 Versorgern, die nun
Preiserhöhungen angekündigt haben, der größte Schwung durch sei.
Aber: „Die anderen werden sicher nachziehen wollen.“
Handeln statt Hinnehmen
Für die Millionen Stromkunden, die ihre Tariferhöhung zum Jahreswechsel bereits schwarz auf weiß haben, gilt: Sie sollten sich nun nach einem günstigeren Anbieter umsehen. Selbst wer sich langfristig an einen Anbieter gebunden hat, kann jetzt womöglich aussteigen, denn: „Eine Preiserhöhung gilt in der Regel als Vertragsänderung“, sagt Verbraucherschützer Benner. „In diesem Fall haben die Kunden ein Sonderkündigungsrecht.“
Der Wechsel des Anbieters ist mit drei einfachen Schritten erledigt. Dabei muss niemand Angst haben, vorübergehend im Dunkeln zu sitzen. Die nahtlose Versorgung ist gesetzlich garantiert. TeleSon erklärt, wie´s geht:
Für die Millionen Stromkunden, die ihre Tariferhöhung zum Jahreswechsel bereits schwarz auf weiß haben, gilt: Sie sollten sich nun nach einem günstigeren Anbieter umsehen. Selbst wer sich langfristig an einen Anbieter gebunden hat, kann jetzt womöglich aussteigen, denn: „Eine Preiserhöhung gilt in der Regel als Vertragsänderung“, sagt Verbraucherschützer Benner. „In diesem Fall haben die Kunden ein Sonderkündigungsrecht.“
Der Wechsel des Anbieters ist mit drei einfachen Schritten erledigt. Dabei muss niemand Angst haben, vorübergehend im Dunkeln zu sitzen. Die nahtlose Versorgung ist gesetzlich garantiert. TeleSon erklärt, wie´s geht:
- Strompreise
- So entkommen Sie der Preisspirale
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